Bild eines Einfamilienhauses in Laupen.

Doppeleinfamilienhaus in Laupen

Das Doppeleinfamilienhaus in Laupen wurde im Baurecht erstellt. Das heisst, der Boden auf welchem das Haus erstellt wurde gehört nicht dem Hausbesitzer. Der Hausbesitzer (Baurechtnehmer) hat dadurch einen wesentlich tieferen Kaufpreis der Liegenschaft, muss aber im Gegenzug, dem Landbesitzer (Baurechtgeber) einen Baurechtszins bezahlen.

Baurechtsverträge werden meist mit einer sehr langen Laufzeit, bis 99 Jahre, abgeschlossen. Baurechtsgeber sind sehr häufig Gemeinden oder wie zum Beispiel im und rund Bern, die Burgergemeinde Bern.