Was Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer jetzt wissen müssen:
Im Kanton Bern gilt eine klare Regelung:
Bis Ende 2031 müssen alle bestehenden Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.
Das sieht das kantonale Energiegesetz vor. Betroffen sind sowohl zentrale Elektrospeicherheizungen als auch raumweise platzierte Elektroöfen oder Infrarotpaneele (dezentral).
Ziel ist es, den Stromverbrauch für das Heizen zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu erhöhen. Damit leistet der Kanton einen wichtigen Beitrag zur Energiewende – und Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren langfristig von tieferen Betriebskosten und einem höheren Gebäudewert.
Möchten Sie den Heizungsersatz den neuen Liegenschaftseigentümern überlassen, da weitere Investitionen bei Ihrer Immobilie anstehen und Sie beabsichtigen, die Immobilie in den nächsten Jahren zu verkaufen? Dann stehen wir sehr gerne zur Verfügung für:
- Immobilienbewertung (unter spezifischer Berücksichtigung des Heizungsersatzes)
- Strategieberatung zum Halten oder Verkaufen der Immobilien
- Beratung zu generellen Anliegen rund um Ihre Immobilie und allfälligen Verkauf
Wer ist betroffen?
Die Ersatzpflicht betrifft alle Gebäude, die noch mit Strom heizen – unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Ferienhaus handelt.
Nur in klar definierten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei technisch nicht realisierbaren Lösungen oder unverhältnismässigen Kosten) kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.
Wer noch mit Strom heizt, sollte den Ersatz daher frühzeitig planen, um Fördergelder zu nutzen und Engpässe bei Installationsfirmen zu vermeiden.
Zentrale und dezentrale Elektroheizungen – der Unterschied
Nicht alle Elektroheizungen funktionieren gleich. Für die Planung und die Kosten des Ersatzes spielt es eine entscheidende Rolle, ob im Gebäude ein zentrales oder ein dezentrales System vorhanden ist.
Zentrale Elektroheizung & Kosten
Bei einer zentralen Elektroheizung wird die Wärme an einem Punkt – meist im Heizraum – erzeugt und über ein Wärmeverteilsystem (zum Beispiel Wasserleitungen oder Warmluftkanäle) in die verschiedenen Räume verteilt.
Typische Beispiele sind Elektrospeicherheizungen oder Elektroboiler-Heizanlagen.
Der Vorteil beim Ersatz: Das bestehende Wärmeverteilsystem kann oft weiterverwendet werden. Eine Wärmepumpe, etwa eine Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe, lässt sich meist gut integrieren.
Die Investition für den Ersatz einer zentralen Elektroheizung liegt bei einem Einfamilienhaus in der Regel zwischen CHF 25’000 und 55’000, abhängig von System, Hausgrösse und baulichen Gegebenheiten.
Dank Förderbeiträgen des Kantons Bern reduziert sich der effektive Aufwand deutlich.
Dezentrale Elektroheizung & Kosten
Dezentrale Systeme funktionieren anders: Hier hat jedes Zimmer eine eigene Wärmequelle – etwa durch elektrische Wandöfen, Radiatoren oder Infrarotpaneele.
Diese Geräte benötigen keine Leitungen oder Heizräume, sind aber ineffizient und verursachen hohe Stromkosten.
Beim Ersatz ist der Aufwand grösser, weil zuerst ein neues Wärmeverteilsystem (z. B. Bodenheizung oder Heizkörper mit Leitungen) eingebaut werden muss. Erst danach kann eine erneuerbare Heizung wie eine Wärmepumpe installiert werden.
Der Umbau ist entsprechend umfangreicher. Für ein Einfamilienhaus bewegen sich die Gesamtkosten in der Regel zwischen CHF 55’000 und 130’000. Der Kanton Bern fördert jedoch auch diesen Aufwand für die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems zusätzlich zu den Beiträgen für die Heizung selbst.
Energieberatung: Gut informiert entscheiden
Die öffentlichen regionalen Energieberatungen im Kanton Bern bieten eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erfahren dort, welche Heizsysteme sich für ihr Gebäude eignen, wie sich Energie und Kosten sparen lassen und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Der Kanton Bern unterstützt den Ersatz von Elektroheizungen mit attraktiven Förderbeiträgen. Durch das nationale Impulsprogramm wurden diese nochmals deutlich verbessert.
Für eine vertiefte Planung ist der GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) hilfreich. Er zeigt auf, wie sich der Heizungsersatz mit weiteren energetischen Massnahmen – etwa einer besseren Dämmung oder einer Solaranlage – kombinieren lässt. Auch die Erstellung eines GEAK Plus wird vom Kanton Bern finanziell unterstützt.
Heizung bereits ersetzt?
Falls Sie Ihre Elektroheizung bereits ersetzt haben, sollten Sie prüfen, ob die Angaben im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) korrekt sind.
Falls das Register noch die alte Heizung auflistet, können Sie die Aktualisierung einfach über das Formular des Amts für Umwelt und Energie (AUE) veranlassen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Ersatzpflicht ist in den folgenden Bestimmungen geregelt:
- Kantonales Energiegesetz (KEnG), Art. 40 Abs. 2 und Art. 72
- Kantonale Energieverordnung (KEnV), Art. 38
Nützliche Links zum Thema:
- Kanton Bern: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/energie/elektroheizungen.html
- Hauseigentümerverband: https://www.hev-schweiz.ch/wohnen/bauen/haustechnik-gebaeudetechnik/wie-ersetze-ich-meine-elektroheizung
- Erklärung SRF Beitrag: https://www.srf.ch/news/abstimmungen-18-juni-2023/klimaschutz-gesetz/klimaschutz-gesetz-elektroheizungen-warum-der-ersatz-aufwaendig-und-teuer-ist
Gerne stehen wir zu diesem Thema bei Fragen und Anliegen zur Verfügung!
Team doma Real Estate AG https://www.doma-immobilien.ch/
